"Verhalte Dich wie eine Libelle im Flug: Reagiere schnell auf Veränderungen und Gelegenheiten. Das hält dich am Leben."
Informatives:
Buchtipp:
Thomas Volkmer, Mario c. Singer: "Tatort Internet. Das Handbuch gegen Rufschädigung, Beleidigung und Betrug im Internet.", Hrsg. Markt + Technik
Quelle: b.b.h., 19.01.2010: - BFH: Abschied vom Aufteilungs- und Abzugsverbot:
Nach dem Beschluss des großen Senats vom 21.09.2009, veröffentlicht am 13.01.2010, können die Aufwendungen bei gemischt beruflich und privat veranlassten Reisen aufgeteilt werden. Damit sind die Aufwendungen in abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung aufteilbar, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Als Maßstab für die Aufteilung nach beruflicher und privater Veranlassung dienen die jeweiligen Zeitanteile an der Reise.